Sie suchen einen externer Abfallbeauftragten (Betriebsbeauftragter für Abfall)?
benviro bietet eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Betreiber verschiedener Anlagen, Besitzer von Abfällen im Sinne des § 27 KrWG sowie Betreiber bestimmter Rücknahmesystemen sind verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen. Durch seine Überwachungs-, Beratungs- und Schulungstätigkeit unterstützt er der Einhaltung abfallrelevanter Vorgaben im Unternehmen. Unabhängig von der gesetzlichen Anforderung einen Abfallbeauftragten zu bestellen, sind Unternehmer als Abfallerzeuger oder -besitzter stets für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich. Gemäß §5 AbfBeauftrV besteht die Möglichkeit, auch einen nicht Betriebsangehörigen externen Abfallbeauftragten zu bestellen.
BENVIRO KANN DIE FOLGENDEN IN § 60 KRWG GEFORDERTEN AUFGABEN ALS EXTERNER ABFALLBEAUFTRAGTER FÜR SIE ÜBERNEHMEN:
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Überwachung von der Abfallentstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung
Der Betriebsbeauftragte für Abfall ist berechtigt und verpflichtet den Weg der Abfälle zu überwachen
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Überwachung der Einhaltung der betreffenden abfallrechtlichen Regelungen, Bedingungen und Auflagen
Der Abfallbeauftragte kontrolliert u.a. die Betriebsstätten und die Art und Beschaffenheit der Abfälle in regelmäßigen Abständen, informiert über festgestellte Mängel und unterbreitet Vorschläge zu deren beseitigung
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Beratung der Leitung und der Betriebsangehörigen
Der Abfallbeauftragte berät über die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch die Abfälle und Maßnahmen der Vermeidung oder Verminderung dieser Beeinträchtigung
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Hinwirken auf umweltfreundliche und abfallarme Verfahren und Erzeugnisse
Der Abfallbeauftragte wirkt auf ordnungsgemäße Verwertungs- und Wiederverwendungsverfahren und umweltverträgliche Beseitigungsverfahren hin. Er unterstützt durch Entwicklung und Einführung sowie Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse
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Optimierung
Der Betriebsbeauftragte für Abfall wirkt auf Verfahrensverbesserungen bei der Abfallentstehung und -bewirtschaftung hin
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Jahresbericht
Der Abfallbeauftragte erstellt jährlich einen Bericht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen
Abfallmanagement
Weitere Leistungen, die nicht zum gesetzlich festgelegten Tätigkeitsumfang eines (externen) Abfallbeauftragten gehören.
Unter dem Begriff "Abfallmanagement" versteht benviro weitere Tätigkeiten, die bei der Bewirtschaftung von Abfällen erforderlich oder sinnvoll sind. Häufig ist der betriebsinterne oder externe Abfallbeauftragte der einzige, der sich mit der hinlänglich Thematik vertraut ist.
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Katastererstellung und -pflege
Erstellung und Pflege eines Abfallkatasters, eines Rechts- und Anlagenkatasters, ggf. auch ergänzt um ein AwSV- und Gefahrstoffkataster.
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Unterstützung bei der EInhaltung weiterer Vorschriften
benviro bringt entsprechendes Kow-How in den Bereichen Lagerung, Transport, Gewässer- und Immissionsschutz ein
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Bezeichnung und Einstufung oder Neueinstufung von Abfällen
benviro bietet die Probenahme, Analyse, Einstufung und Bezeichnung, Dokumentation und die Empfehlung eines Verwertungs- oder Beseitigungswegs an.
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Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse
Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen sowie Anbieterauswahl und Vertragsgestaltung (allerdings keine Rechtsberatung)
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Nachweis und Register
Pflege der entsprechenden Nachweise und Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren
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Organisatorische und administrative Aufgaben
Implementierung in vorhandene Managementsysteme sowie Rechnungsprüfung, Kostenrechnung, Kalkulation und Reporting
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Ansprechpartner
Korrespondenz mit Behörden und interessierten Parteien
Der Betriebsbeauftragte für Abfall ist ein wesentliches Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung; an seine Fachkunde und Zuverlässigkeit werden hohe Anforderungen gestellt. Dieses gilt gleichermaßen für betriebsangehörige als auch externe Abfallbeauftragte.
Zuverlässigkeit
Die geforderte erforderliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Abfallbeauftragte auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist. Diese Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben wenn die betroffene Person:
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innerhalb der letzten fünf Jahre eine Geldbuße
innerhalb der letzten fünf Jahre eine Geldbuße von mehr als 500 € oder eine Strafe wegen Verletzung diverser Vorschriften erfolgte ( u.a. Gefahrgutrecht, Umweltdelikte, Arbeitschutzsrecht,...) verurteilt wurde
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wiederholt grob pflichtwidrig
gegen diverse Vorschriften verstoßen hat
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die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren hat
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nicht in geordneten
wirtschaftlichen Verhältnissen lebt
Fachkunde
Die geforderte Fachkunde ist gegeben, wenn der Betriebsbeauftragte für Abfall:
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eine berufliche Qualifikation
in einem relevanten Fachgebiet (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung oder Meister) vorweisen kann
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mindestens einjährige praktische Tätigkeit
in einem vergleichbaren Betrieb, Anlage oder Rücknahmesystem bzw. bei der Herstellung von Erzeugnissen aus Abfällen
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an mindestens einem
behördlich anerkannten Lehrgang teilgenommen hat
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durch geeignete Fortbildungen
über einen für seine Tätigkeiten erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt. Fortbildungen haben regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zu erfolgen.
Bestellpflichten für einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) bestehen unter Umständen für:
- Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß § 4 BImSchG,
- Deponien bis zur endgültigen Stillegung
- Krankenhäuser und Kliniken, bei denen mehr als 2 t gefährliche Abfälle p.a. anfallen
- Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen
- Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme (u.a. für Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Gerätealtbatterien, etc.)
- Besitzer gemäß § 27 KrWG
Vorteile eines externen Abfallbeauftragten
- Zugriff auf bestehende Expertiese und Kontakte. Sie profitieren von langjährigem Know-How als Abfallbeauftragter und Betriebsleiter in der Entsorgung.
- Eigene Ressourcen werden nicht gebunden - Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
- Wenn Sie mit der Leistung unzufrieden sind können Sie den Dienstleister wechseln und müssen keinen neuen Mitarbeiter qualifizieren.
- Sie schaffen die Voraussetzungen für einen rechtssicheren und normkonformen Betrieb.
- Sie kaufen genau die Leistung ein, die Sie benötigen und Sie kennen den Preis, den Sie für diese Leistung entrichten müssen.
- Für ein Mitarbeiter, der zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt wird, besteht besonderer Kündigungsschutz. Für externe Abfallbeauftragte gilt dieses nicht.
- Ein externer Betriebsbeauftragter für Abfall ist schnell verfügbar.
- Ein externer Abfallbeauftragter verfügt (hoffentlich) bereits über umfassende Erfahrung im Umgang mit Behörden und Auditoren
- Ein externer Abfallbeauftragter hat in der Regel den "nötigen Betrachtungsabstand" und ist finanziell nicht vom Anlagenbetreiber abhängig.
Nachteile eines externen Abfallbeauftragten
- Das Outsourcen von relevanten Prozessen und Leistungen ist in der Regel mit Know-How-Verlust in diesem Bereich verbunden.
- Ein externer Betriebsbeauftragter muss mit Ihren Abläufen und Prozessen vertraut gemacht werden. Eigene Mitarbeiter kennen diese in der Regel gut.
- Es müssen Schnittstellen geschaffen werden. Es gibt - zumindest vorerst - keinen "kurzen Dienstweg".
- Es müssen ggf. auch nachvertragliche Regelungen wie Geheimhaltung und Wettbewerbsverbote geregelt werden.
- Die Bestellung eines externen Betriebsbeauftragten für Abfall muss bei der Behörde beantragt werden. Entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit vorausgesetzt stellt dieses jedoch kein Problem dar.
Preise
Einige Marktbegleiter bieten Pauschalpreise für die Leistung des externen Abfallbeauftragten an. benviro vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Tätigkeit des Betriebsbeauftragten für Abfall nicht um eine Leistung „von der Stange“ handelt, demzufolge müssen Aufwand und Preise individuell kalkuliert werden. In Abhängigkeit von der Abfallmenge, der Anzahl der Entsorgungsunternehmen, der Anzahl von Baustellen und Betriebsstätten, der Komplexität der Prozesse und Abfälle wie auch der Organisationsstruktur im Unternehmen ist ein unterschiedlicher Zeitbedarf zu erwarten. Nicht selten benötigen Kunden auch Leistungen, die über die im Gesetz beschriebenen Aufgaben eines Abfallbeauftragten hinausgehen.
Erstberatung
benviro ist Ansprechpartner rund um das Thema Abfallbeauftragter und Abfallmanagement. Die kostenlose Erstberatung hat das Ziel, ihren individuellen Bedarf abzuschätzen
IST-Analyse
Der nächste Prozessschritt besteht darin, den derzeitigen Zustand zu erfassen und zu bewerten, Risiken und Potentiale zu identifizieren, Prioritäten zu setzten und Aktivitäten festzulegen.
Betreuung
benviro schafft die Grundlage für einen gesetztes-, genehmigungs- und normenkonformen Anlagenbetrieb. Betreuung, Beratung und Schulung finden größtenteils vor Ort statt.
Optimierung
Die aus dem Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung gewonnen Erkenntnisse zeigen in der Regel Potentiale. benviro unterstützt sie, diese zu erkennen und zu erschließen.
Dokumentation
Neben dem Jahresbericht werden Besprechungen, Aktivitäten, Begehungen, Behördentermine und Maßnahmenpläne dokumentiert. Bei Bedarf können Checklisten, Arbeits- und Verfahrens-anweisungen und Leistungsverzeichnisse erstellt werden.
kontinuierliche Verbesserung
Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP), auch als PDCA-Zyklus bezeichnet, meint die stetige Verbesserung in kleinen Schritten. Auch bei diesem nie endenden Prozess begleitet Sie benviro