Sie suchen einen externer Abfallbeauftragten (Betriebsbeauftragter für Abfall)?

benviro bietet eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Betreiber verschiedener Anlagen, Besitzer von Abfällen im Sinne des § 27 KrWG sowie Betreiber bestimmter Rücknahmesystemen sind verpflichtet, einen Betriebsbeauftragten für Abfall zu bestellen. Durch seine Überwachungs-, Beratungs- und Schulungstätigkeit unterstützt er der Einhaltung abfallrelevanter Vorgaben im Unternehmen. Unabhängig von der gesetzlichen Anforderung einen Abfallbeauftragten zu bestellen, sind Unternehmer als Abfallerzeuger oder -besitzter stets für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich. Gemäß §5 AbfBeauftrV besteht die Möglichkeit, auch einen nicht Betriebsangehörigen externen Abfallbeauftragten zu bestellen.

BENVIRO KANN DIE FOLGENDEN IN § 60 KRWG GEFORDERTEN AUFGABEN ALS EXTERNER ABFALLBEAUFTRAGTER FÜR SIE ÜBERNEHMEN:
  • Überwachung von der Abfallentstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung

    Der Betriebsbeauftragte für Abfall ist berechtigt und verpflichtet den Weg der Abfälle zu überwachen

  • Überwachung der Einhaltung der betreffenden abfallrechtlichen Regelungen, Bedingungen und Auflagen

    Der Abfallbeauftragte kontrolliert u.a. die Betriebsstätten und die Art und Beschaffenheit der Abfälle in regelmäßigen Abständen, informiert über festgestellte Mängel und unterbreitet Vorschläge zu deren beseitigung

  • Beratung der Leitung und der Betriebsangehörigen

    Der Abfallbeauftragte berät über die Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit durch die Abfälle und Maßnahmen der Vermeidung oder Verminderung dieser Beeinträchtigung

  • Hinwirken auf umweltfreundliche und abfallarme Verfahren und Erzeugnisse

    Der Abfallbeauftragte wirkt auf ordnungsgemäße Verwertungs- und Wiederverwendungsverfahren und umweltverträgliche Beseitigungsverfahren hin. Er unterstützt durch Entwicklung und Einführung sowie Begutachtung der Verfahren und Erzeugnisse

  • Optimierung

    Der Betriebsbeauftragte für Abfall wirkt auf Verfahrensverbesserungen bei der Abfallentstehung und -bewirtschaftung hin

  • Jahresbericht

    Der Abfallbeauftragte erstellt jährlich einen Bericht über getroffene und beabsichtigte Maßnahmen

Abfallmanagement

Weitere Leistungen, die nicht zum gesetzlich festgelegten Tätigkeitsumfang eines (externen) Abfallbeauftragten gehören.

Unter dem Begriff "Abfallmanagement" versteht benviro weitere Tätigkeiten, die bei der Bewirtschaftung von Abfällen erforderlich oder sinnvoll sind. Häufig ist der betriebsinterne oder externe Abfallbeauftragte der einzige, der sich mit der hinlänglich Thematik vertraut ist.

  • Katastererstellung und -pflege

    Erstellung und Pflege eines Abfallkatasters, eines Rechts- und Anlagenkatasters, ggf. auch ergänzt um ein AwSV- und Gefahrstoffkataster.

  • Unterstützung bei der EInhaltung weiterer Vorschriften

    benviro bringt entsprechendes Kow-How in den Bereichen Lagerung, Transport, Gewässer- und Immissionsschutz ein

  • Bezeichnung und Einstufung oder Neueinstufung von Abfällen

    benviro bietet die Probenahme, Analyse, Einstufung und Bezeichnung, Dokumentation und die Empfehlung eines Verwertungs- oder Beseitigungswegs an.

  • Ausschreibungen und Leistungsverzeichnisse

    Unterstützung bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungen sowie Anbieterauswahl und Vertragsgestaltung (allerdings keine Rechtsberatung)

  • Nachweis und Register

    Pflege der entsprechenden Nachweise und Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren

  • Organisatorische und administrative Aufgaben

    Implementierung in vorhandene Managementsysteme sowie Rechnungsprüfung, Kostenrechnung, Kalkulation und Reporting

  • Ansprechpartner

    Korrespondenz mit Behörden und interessierten Parteien

Der Betriebsbeauftragte für Abfall ist ein wesentliches Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung; an seine Fachkunde und Zuverlässigkeit werden hohe Anforderungen gestellt. Dieses gilt gleichermaßen für betriebsangehörige als auch externe Abfallbeauftragte.

Zuverlässigkeit

Die geforderte erforderliche Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Abfallbeauftragte auf Grund seiner persönlichen Eigenschaften, seines Verhaltens und seiner Fähigkeiten zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben geeignet ist. Diese Zuverlässigkeit ist in der Regel nicht gegeben wenn die betroffene Person:

  • innerhalb der letzten fünf Jahre eine Geldbuße

    innerhalb der letzten fünf Jahre eine Geldbuße von mehr als 500 € oder eine Strafe wegen Verletzung diverser Vorschriften erfolgte ( u.a. Gefahrgutrecht, Umweltdelikte, Arbeitschutzsrecht,...) verurteilt wurde

  • wiederholt grob pflichtwidrig

    gegen diverse Vorschriften verstoßen hat

  • die Fähigkeit zur Bekleidung

    öffentlicher Ämter verloren hat

  • nicht in geordneten

    wirtschaftlichen Verhältnissen lebt

Fachkunde

Die geforderte Fachkunde ist gegeben, wenn der Betriebsbeauftragte für Abfall:

  • eine berufliche Qualifikation

    in einem relevanten Fachgebiet (Studium, Fachschul- oder Berufsausbildung oder Meister) vorweisen kann

  • mindestens einjährige praktische Tätigkeit

    in einem vergleichbaren Betrieb, Anlage oder Rücknahmesystem bzw. bei der Herstellung von Erzeugnissen aus Abfällen

  • an mindestens einem

    behördlich anerkannten Lehrgang teilgenommen hat

  • durch geeignete Fortbildungen

    über einen für seine Tätigkeiten erforderlichen aktuellen Wissensstand verfügt. Fortbildungen haben regelmäßig, mindestens alle 2 Jahre durch Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang zu erfolgen.

Bestellpflichten für einen Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragten) bestehen unter Umständen für:
  • Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß § 4 BImSchG, 
  • Deponien bis zur endgültigen Stillegung
  • Krankenhäuser und Kliniken, bei denen mehr als 2 t gefährliche Abfälle p.a. anfallen
  • Betreiber von Anlagen, in denen regelmäßig gefährliche Abfälle anfallen
  • Betreiber bestimmter Rücknahmesysteme (u.a. für Verpackungen, Elektro- und Elektronikaltgeräte, Gerätealtbatterien, etc.)
  • Besitzer gemäß § 27 KrWG
Vorteile eines externen Abfallbeauftragten
Nachteile eines externen Abfallbeauftragten

Preise

Einige Marktbegleiter bieten Pauschalpreise für die Leistung des externen Abfallbeauftragten an. benviro vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Tätigkeit des Betriebsbeauftragten für Abfall nicht um eine Leistung „von der Stange“ handelt, demzufolge müssen Aufwand und Preise individuell kalkuliert werden. In Abhängigkeit von der Abfallmenge, der Anzahl der Entsorgungsunternehmen, der Anzahl von Baustellen und Betriebsstätten, der Komplexität der Prozesse und Abfälle wie auch der Organisationsstruktur im Unternehmen ist ein unterschiedlicher Zeitbedarf zu erwarten. Nicht selten benötigen Kunden auch Leistungen, die über die im Gesetz beschriebenen Aufgaben eines Abfallbeauftragten hinausgehen. 

Erstberatung

benviro ist Ansprechpartner rund um das Thema Abfallbeauftragter und Abfallmanagement. Die kostenlose Erstberatung hat das Ziel, ihren individuellen Bedarf abzuschätzen

IST-Analyse

Der nächste Prozessschritt besteht darin, den derzeitigen Zustand zu erfassen und zu bewerten, Risiken und Potentiale zu identifizieren, Prioritäten zu setzten und Aktivitäten festzulegen. 

Betreuung

benviro schafft die Grundlage für einen gesetztes-, genehmigungs- und normenkonformen Anlagenbetrieb. Betreuung, Beratung und Schulung finden größtenteils vor Ort statt.

Optimierung

Die aus dem Instrument der betrieblichen Selbstüberwachung gewonnen Erkenntnisse zeigen in der Regel Potentiale. benviro unterstützt sie, diese zu erkennen und zu erschließen. 

Dokumentation

Neben dem Jahresbericht werden Besprechungen, Aktivitäten, Begehungen, Behördentermine und Maßnahmenpläne dokumentiert. Bei Bedarf können Checklisten, Arbeits- und Verfahrens-anweisungen und Leistungsverzeichnisse erstellt werden.

kontinuierliche Verbesserung

Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP), auch als PDCA-Zyklus bezeichnet, meint die stetige Verbesserung in kleinen Schritten. Auch bei diesem nie endenden Prozess begleitet Sie benviro

Angebot für die Übernhame der Tätigkeit des externen Abfallbeauftragten oder weitere Informationen anfordern