PROBENAHME GEMÄß LAGA PN98 und DIN 19698

VON ABFÄLLEN, BODENAUSHUB UND HAUWERKEN

Die Kunst der Probenahme ...

besteht darin, dass eine wenige Gramm schwere Analyseprobe die wesentlichen Eigenschaften eines ggf. mehrere hundert Tonnen schweren Haufwerks wiederspiegelt.

Grafische Darstellung der Probevolumina gemäß LAGA PN 98
Exemplarische Darstellung der Probenvolumina und -gewichte eines 1.000 t Haukwerks gemäß LAGA PN 98.

Für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung oder Beseitigung müssen Abfälle hinsichtlich Ihrer stofflichen Eigenschaften und Gefährlichkeitsmerkmale eingestuft und bezeichnet werden. Für diese Charakterisierung werden in der Regel Messwerte herangezogen, die durch die Analyse von Proben gewonnen werden. Für die Deponierung von Abfällen wurde die Beprobung nach den Vorgaben der Richtlinie LAGA PN 98 verbindlich vorgeschrieben, auch für andere Entsorgungswege von festen oder stichfesten Abfällen kann die Richtlinie LAGA PN 98 als Stand der Technik betrachtet werden. Meistens sind Abfälle keine homogenen Gemische sondern schwanken in ihrer stofflichen Zusammensetzung, nicht zuletzt deshalb ist die Probenahme von Abfällen bei der Untersuchung auf Schadstoffe von entscheidender Bedeutung. Die Probenahme gemäß LAGA PN 98 und DIN 19698 sind durch Fachkundige zu planen und durch Sachkundige durchzuführen. Die Richtlinien und Normen enthalten Vorgaben zur Probenahmeplanung und Probenahmestrategie sowie Vorgaben zu Anzahl und Volumen der zu entnehmenden Proben. 

Fehler, die bei der Probenahme gemacht werden, können im Nachgang im Labor nicht mehr korrigiert werden. In der Regel ist der Probenehmer der einzige, der den zu charakterisierenden Abfall in Gänze in Augenschein nehmen kann. Im Labor kann daher niemand beurteilen, ob es sich um eine Verunreinigung oder ein integralen Bestandteil des Haufwerks handelt. Eine wesentliche Aufgabe des Probenehmers ist es, zu erkennen, ob unterschiedliche Abfälle vermischt wurden, ob sich einzelne Fraktionen mit unterschiedlichen Schadstoffgehalten trennen lassen, ob es Indizien für unterschiedliche Schadstoffverteilungen im Haufwerk oder organoleptische Auffälligkeiten gibt. Nur so können unterschiedlich stark belastete Fraktionen separiert und getrennt entsorgt oder behandelt werden. Die Separierung und getrennte Entsorgung unterschiedlich stark schadstoffbelasteter Fraktionen ist teilweise mit erheblichen Einsparmöglichkeiten verbunden.

Prozessschritte der Abfallprobenahme

Mindestanzahl der Proben gemäß LAGA PN98 Tab.2 und DIN 19698-1 Tabelle 1

Volumen der Grundmenge in m³Anzahl der Einzelproben (EP)Anzahl der Mischproben (MP)Anzahl der Sammelproben (SP)Anzahl der Laborproben (LP)
bis 30 m³82-2
bis 60 m³123-3
bis 100 m³164-4
bis 200 m³246-6
bis 300 m³287-7
bis 400 m³328-8
bis 500 m³369-9
bis 600 m³4010-10
bis 700 m³4410 (+1)110 MP + 1 SP
bis 800 m³4810 (+2)110 MP + 1 SP
bis 1000 m³5610 (+4)210 MP + 2 SP
bis 1100 m³6010 (+5)210 MP + 2 SP
bis 1200 m³6410 (+6)210 MP + 2 SP
je angefangene 100 m ³
je eine Mischprobe
je angefangene 300 m³
je eine Sammelprobe
je angefangene 300 m³
je eine Laborprobe

Der Vorteil eines Probennehmers mit umfangreicher Erfahrung in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft:

  • Er weiß welcher Verwertungs- oder Beseitigungsweg zu den einzelnen Stoffen und Abfällen passt.
  • Er kennt die möglichen Behandlungs- und Trennverfahren und berücksichtigt dieses entsprechend bei der Probenahme (getrennt analysierte Fraktionen lassen sich rechnerisch zu einem Analysebericht vereinen; Gemische lassen sich jedoch rechnerisch nicht trennen).
  • Er kann Sie bei der Auswertung und der Plausibilitätsprüfung der Analyseergebnisse wie auch bei der Einstufung und Bezeichnung des Abfalls unterstützen kann.
  • Er kann Sie bei der Auswahl einer passenden Behandlungsanlage unterstützen kann.
  • Er kann Ihnen bei Behördengespräche und den zugehörigen Schriftverkehr zur Seite stehen.

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