Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben

Entsorgungsunternehmen können sich als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §56 KrWG in Verbindung mit §12 und §16 EfbV zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erfolgt freiwillig und richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder diese makeln.
Wortwolke zu Themen rund um die Auditierung von Entsorgungsunternehmen durch Kunden

Die zunehmende Komplexität und das wachsende Bewusstsein für Umweltschutz und Nachhaltigkeit haben zu einer verstärkten Nachfrage nach professionellen Entsorgungsdienstleistungen geführt. Entsorgungsfachbetriebe spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Entsorgungsfachbetriebe sind spezialisierte Unternehmen, die nach den rechtlichen Vorgaben der Abfallbewirtschaftung, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), zertifiziert sind. Diese Zertifizierung soll einen hohen Standard des jeweiligen Betriebes in den Bereichen Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung sicherstellen, entbindet jedoch den Abfallerzeuger oder -besitzer nicht von seiner andauernden abfallrechtlichen Verantwortlichkeit.

Der Mehrwert eines Entsorgungsfachbetriebs aus Sicht des Abfallerzeugers oder -besitzers

Die Zusammenarbeit mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben bietet Kunden nicht nur praktische Vorteile, sondern auch ein hohes Maß an rechtlicher Sicherheit und Compliance – Konformität. Diese Unternehmen werden regelmäßig hinsichtlich der Erfüllen der gesetzliche Anforderungen überprüft und bieten dadurch höheres Maß an Sicherheit für eine zuverlässige und gesetzteskonforme Entsorgung von Abfällen. Im Folgenden wird erläutert, wie diese rechtliche Sicherheit gewährleistet wird und welche konkreten Vorteile dies für die Kunden mit sich bringt.

Regelmäßige Audits und Inspektionen

Entsorgungsfachbetriebe unterliegen regelmäßigen Audits durch unabhängige Sachverständige für Entsorgungsfachbetriebe. Im Rahmen dieser Audits wird überprüft, ob die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen und Umweltauflagen einhalten. Dabei werden sowohl die Betriebsabläufe als auch die Dokumentation und Nachweise geprüft. 

  • Diese regelmäßigen Kontrollen gewährleisten, dass die Betriebe stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Vorgaben sind und Verstöße frühzeitig erkannt und behoben werden.
  • Entsorgungsfachbetriebe sind verpflichtet, detaillierte Aufzeichnungen über die Annahme, Behandlung und den Verbleib von Abfällen zu führen. Diese Dokumentation umfasst unter anderem das Betriebstagebuch (BTB), Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und interne Prüfberichte.

Im Rahmen interer Audits können Kunden, d.h. Abfallerueger und -beseitzer, diese Dokumentationen einsehen und können somit den Verbleib Ihrer Abfälle nachvollziehen.

Schulung und Qualifizierung des Personals

Das Personal von Entsorgungsfachbetrieben muss regelmäßig geschult und weitergebildet werden, um die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und den Anforderungen des Unternehmens selbst zu entsprechen. Neben dem Umgang mit Abfällen umfassen die Schulungen die Bereiche Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung. 

  • Qualifiziertes Personal soll sicherstellen, dass alle Betriebsabläufe professionell und rechtskonform durchgeführt werden, was das Risiko von Unfällen, Fehlern und Verstößen minimiert.
  • Eine angemessen personelle Ausstattung stellt sicher, dass die beauftragten Entsorgungsleistungen auch durchgeführt werden können.
Haftung und Versicherung

Entsorgungsfachbetriebe werden hinsichtlich des Versicherungsumfangs geprüft und haben in der Regel umfassendere Haftungsregelungen als nicht zertifizierte Unternehmen. Im Falle von Umweltschäden oder rechtlichen Auseinandersetzungen bietet dies zusätzlichen Schutz für die Kunden. Neben den Versicherungspolicen müssen Abfallentsorgungsanlagen (unabhängig davon ob Sie Entsorgungsfachbetrieb sind oder nicht) in der Regel noch eine Sicherheitsleistung erbringen. Die Sicherheitsleistung dient dazu, Kostenrisiken aus der Nichterfüllung der Pflichten nach § 5 Abs. 3 BImSchG bei Abfallentsorgungsanlagen von der öffentlichen Hand abzuwenden. 

Die Vorteile einer EfB-Zertifizierung für Entsorgungsunternehmen sowie Abfallhänder und -makler

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb stellt für Entsorgungsunternehmen sowie Abfallbeförderer, -händler und -makler einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil dar. Diese Zertifizierung signalisiert die Einhaltung hoher Standards in Umweltmanagement, Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit und Rechtskonformität. 

Wettbewerbsvorteil und Marktzugang

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ermöglicht den Zugang zu Ausschreibungen und Verträgen, insbesondere im öffentlichen Sektor, die oft eine solche Zertifizierung voraussetzen. Der Status als zertifizierter EfB dient als Qualitätsmerkmal und kann als Marketinginstrument genutzt werden, um das Vertrauen der Kunden zu gewinnen und sich von nicht zertifizierten Wettbewerbern abzuheben. Durch die Aufnahme ins elekronische Fachbetrieberegister verbessert sich zudem die Möglichkeit gesucht und gefunden zu werden.

Effizienzsteigerung und Kostensenkung

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Kosteneinsparung und Effizienzsteigerung. Durch die Optimierung von Prozessen, den Einsatz moderner Technologien, die effiziente Nutzung von Ressourcen und die Reduzierung von Haftungsrisiken können Entsorgungsunternehmen ihre Betriebskosten merklich senken. Gleichzeitig steigern sie ihre Wettbewerbsfähigkeit und tragen zu einer nachhaltigeren und effizienteren Abfallwirtschaft bei.

  • Die Implementierung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung in Verbindung mit regelmäßigen Auditierungen führt zu einer Optimierung der Betriebsabläufe. Dies reduziert nicht nur die Kosten, sondern verbessert auch die Ressourceneffizienz
  • Moderne Technologien und Verfahren, die im Zuge der Zertifizierung implementiert werden, tragen zur Automatisierung und Effizienzsteigerung bei.
Rechtliche Sicherheit und Minimierung von Haftungsrisiken

Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Anforderungen minimiert sich das Risiko von Rechtsverstößen und den damit verbundenen Konsequenzen und Kosten. Diese Rechtssicherheit kommt dem Verantwortlichen des Unternehmens, den Gesellschaftern oder Aktionären, etwaigen Geldgebern ebenso wie den Kunden gleichermaßen zugute.

Privilegien durch Deregulierung

Für die Entsorgungsunternehmen besteht durch die Zertifizierung die Möglichkeit, einige Vereinfachungen in Anspruch zu nehmen, z.B. in Form des Verzichts auf eine Erlaubnis gem. § 54 KrWG oder der Nutzung des privilegierten Nachweisverfahrens.

zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Leistungen von benviro

Als Sachverständiger der TOS Prüf GmbH bietet benviro die erforderlichen Leistungen an, um Entsorgungsfachbetrieb zu werden oder zu bleiben.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung in der Standort- und Unternehmensleitung unterschiedlicher BImSchG-genemhigter Abfallbehandlungs-, Recycling-, Produktions- und IED – Anlagen. Nutzen Sie das umfangreiche Know – How in der Abfallbewirtschaftung und Verfahrenstechnik, Copliance-Management, dem Arbeits-, Umwelt- und Immissionsschutz sowie dem Umgang, der Lagerung und dem Transport gefährlicher Abfälle. 

Angebot für die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfBV anfordern