Unterstützung bei der Auditierung von Entsorgungsunternehmen im Kundenauftrag
Zu den Sorgfaltspflichten von Abfallerzeugern und Abfallbesitzern gehört es, die mit der Entsorgung beauftragten Dritten zu überwachen und sich zu vergewissern, dass diese zur Entsorgung tatsächlich imstande und befugt sind.
Die meisten Abfallerzeuger, Betriebsbeauftragte für Abfall oder Mitarbeiter der Umweltabteilung haben schon einmal ein oder mehrere Entsorgungsunternehmen besucht. Diese Termine umfassten zumeinst eine Führung durch die Anlage selbst, Erläuterungen der eingesetzten Technik sowie die exemplarische Prüfung eines Entsorgungsvorgangs. Ein tiefgreifendere Prüfung des Betriebstagebuchs oder der Maßnahmen, die einen gesetztes- und genehmigungskonformen Anlagenbetrieb gewährleisten, erfolgen in der Regel nicht. Die Rechts- und Genehmigungslage ist sehr komplex und deren Prüfung erfordert Expertiese und Erfahrung. Entsorgungsunternehmen, die das Gütesiegel “Entsorgungsfachbetrieb” führen dürfen, werden regelmäßig durch qualifizierte Dritte geprüft. Zwar dürfen Sie dieser stichprobenartigen Prüfung vertrauen, sie stellt jedoch keinen absoluten Garant dar. Auch ändert die Zertifizierung nichts an der andauernden Verantwortung des Abfallerzeugers oder -besitzers bis zu (entgültigen) ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung. Dementsprechend sollten beauftragte Dritte – unabhängig von einem Gütesiegel – durch den Abfallerzeuger oder -besitzer überprüft werden.
DER SCHLÜSSEL ZUM ERFOLG: SYSTEMATISCHES UND STRUKTURIERTES VORGEHEN
Die Überprüfung und Überwachung beauftragter Dritter ist in angemessenem Umfang durchführen. Sie beginnt bereits bei der Auswahl geeigneter Auftragnehmer (bspw. Bau- und Abbruchunternehmen), beinhaltet Transport, Lagerung und Umschlag und kann bei mehrstufigen Behandlungsschritten in unterschiedlichen Anlagen mitunter zeitlich und räumlich verteilt enden. Eine Möglichkeit des systematischen und strukturierten Vorgehens wird nachfolgend dargestellt:
Compliance – Check:
Welche Anforderungen ergeben sich aus Gesetzen, Verordnungen und der Genehmigung?
Orga – Check:
Wie ist sichergestellt, dass diese Anforderungen tatsächlich eingehalten werden?
Praxis – Check:
entsprechen die Arbeitsabläufe den Vorgaben? Wird Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Sauberkeit und Ordnung sichergestellt?
Dokumenten – Check:
Überprüfung einzelner Entsorgungsvorgänge und -nachweise, Schulungsnachweise, des Betriebstagebuchs, etc.
benviro unterstützt Sie gern bei der Auditierung der von Ihnen beauftragten Dritten. Profitieren Sie von der langjähriger Erfahrung in der Standort- und Unternehmensleitung unterschiedlicher BImSchG-genemhigter Abfallbehandlungs-, Recycling-, Produktions- und IED – Anlagen. Nutzen Sie das umfangreiche Know – How in der Abfallbewirtschaftung und Verfahrenstechnik, Copliance-Management, dem Arbeits-, Umwelt- und Immissionsschutz sowie dem Umgang, der Lagerung und dem Transport gefährlicher Abfälle. Art und Umfang der Leistung wird entsprechend Ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten individuell festgelegt: Sie können von der “Schützenhilfe” des Abfallbeauftragten bei der Durchführung des ersten Audits bishin zur Übernahme der kompletten Auditierung auswählen.